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Berliner Kiez: Verwaltungsgericht entscheidet bei Lärmbelästigung durch Disco zugunsten der Clubbetreiber des Knaack-Clubs


clubs-musicIn einer Auseinandersetzung um Lärmbelästigung durch den Berliner Musik-Club Knaack-Club in BerlinPrenzlauer Berg stoppte das Verwaltungsgericht Berlin vorläufig die Nutzung eines bereits fertiggestellten Gebäudes zu Wohnzwecken. Auch Bewohner seien nach dem Immissionsschutzgesetz zur Rücksichtnahme auf die Bedürfnisse benachbarter Rock-Clubs verpflichtet!

Zur Rücksichtnahme sei nicht nur derjenige verpflichtet, der Emissionen verursache, sondern auch derjenige, der ein gegenüber Immissionen schutzbedürftiges Vorhaben wie ein Wohngebäude in der Nachbarschaft einer emittierenden Anlage errichte, hieß es in der Entscheidung der 13. Kammer. Der Wohnungsbau sei in daher im Sinne als rücksichtslos anzusehen.


Im Jahre 2005 hatte die damalige Eigentümerin eines Grundstücks in der Heinrich-Roller-Straße eine Baugenehmigung für den Umbau eines ehemaligen Büro- und Verwaltungsgebäudes in ein Wohnhaus erhalten. Dieses Grundstück grenzt direkt an den Knaack-Club, in dem seit Jahrzehnten baurechtlich und gewerberechtlich genehmigt Konzerte und Disko-Veranstaltungen stattfinden.

Die Baugenehmigung für das Haus enthielt laut Gericht keinerlei Hinweise auf diesen Betrieb und sah daher auch keine Lärmschutzauflagen vor. Nachdem der Umbau fertiggestellt war, beschwerten sich die Bewohner des Wohnhauses über die vom Club in der Greifswalder Straße ausgehenden nächtlichen Lärmbelästigungen.
Eine unter Verwaltungs-Juristen „So-geht´s-ja-nicht!-Entscheidung“ genanntes Urteil das Maßstäbe setzen dürfte.