Kinder in Berlin: Duldung von Kinderlärm im Landes-Immissionsschutzgesetz verankert
Als erstes Bundesland in Deutschland verankert Berlin die Zumutbarkeit von Lärm von Kindern im Berliner Immissionsschutzgesetz. Klagen vor Berliner Gerichten wegen Geräusche, die von Kindern, könnten damit in Zukunft geringere Erfolgschancen haben.
In der Vergangenheit hatte der Lärm von Kindereinrichtungen und Spielplätzen wiederholt zu gerichtlichen Auseinandersetzungen und 2008 in Berlin-Friedenau zur Schließung einer in einer Ladenwohnung untergebrachten Kindertagesstätte geführt.
Nach der Gesetzesänderung sind „störende Geräusche von Kindern“ grundsätzlich als zumutbar hinzunehmen, „wenn sie der kindlichen Entfaltung und kindgerechten Entwicklungsmöglichkeiten dienen“.
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