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Rechtsanwältin Glinka
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Rechtsanwältin Glinka
Rechtsanwalt Ausländerrecht Berlin - Kanzlei Anne Glinka

Adresse

Ansbacher Str. 74
10777 Berlin
(Tempelhof-Schöneberg )

Tel: 030 219188 3
Web: http://www.glinka-rechtsanwaeltin.de

Weitere Informationen

Angaben gemäß § 6 des Teledienstgesetztes (TDG)

Rechtsanwältin Glinka ist Mitglied der Rechtsanwaltskammer Berlin, Littenstraße 9, 10179 Berlin, und als Rechtsanwältin in Deutschland zugelassen.

Für Rechtsanwälte gelten folgende berufsrechtlichen Regelungen:
- BRAO – Bundesrechtsanwaltsordnung
- BORA – Berufsordnung für Rechtsanwälte
- RVG – Rechtsanwaltsvergütungsgesetz

Steuernummer: 18/309/51057
USt-IdNr.: DE207843784

Fax: 030/ 21 91 88 35
Email: info@glinka-rechtsanwaeltin.de


Beschreibung

Rechtsanwältin Ausländerrecht


Ich bin seit 1998 als Rechtsanwältin zugelassen und seit 2002 als selbständige Rechtsanwältin tätig. Hinter mir steht ein gut aufeinander eingespieltes Team. Wir möchten, dass Sie sich bei uns gut aufgehoben fühlen, und wir möchten Sie begeistern, anwaltliche Unterstützung in Anspruch zu nehmen.

Ich vertrete Sie vor allen Gerichten in Berlin und Brandenburg. In der Praxis hat es sich als ratsam erwiesen, bereits während des laufenden Verwaltungsverfahrens anwaltlichen Rat zu suchen, um Rechtsnachteile zu vermeiden und die eigenen Rechte umfassend wahrzunehmen. In Absprache bin ich auch bereit, Sie zur Ausländerbehörde zu begleiten und Termine mit Ihnen gemeinsam wahrzunehmen. Dies gilt auch bei Einbürgerungsangelegenheiten.

Kosten für Rechtsberatung Ausländerrecht

Die Kosten einer Erstberatung liegen je nach Umfang und Schwierigkeit der Angelegenheit zwischen 50 und 150 EUR, zzgl. 19 % Mehrwertsteuer. Die Vergütung erfolgt auf der Grundlage des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG).
Beratungsschwerpunkte

Ich berate Sie gerne,
  • wenn Sie Möglichkeiten suchen, Ihren bisherigen Aufenthaltsstatus in Deutschland zu verfestigen, insbesondere während und nach einem Studienaufenthalt,
  • wenn Sie als Staatsangehöriger der neuen Mitgliedstaaten der EU grundsätzliche Fragen zur Arbeitsmigration haben, z.B. wie Sie bereits heute eine selbständige oder unselbständige Tätigkeit ausüben können,
  • unter welchen (hohen) Voraussetzungen Sie als Angehöriger von Drittstaaten eine selbständige Tätigkeit nach dem neuen Zuwanderungsgesetz ausüben können,
  • wenn Sie als Arbeitgeber Fragen zur Arbeitsmigration haben,
  • unter welchen Voraussetzungen Familiennachzug möglich ist,
  • welche Besonderheiten für Spätaussiedler gelten,
  • wenn Sie von aufenthaltsbeendenden Maßnahmen betroffen sind.
  • Gerne stehe ich Ihnen als Ansprechpartnerin zur Verfügung. Zögern Sie nicht, mich anzurufen oder Ihre Fragen per e-mail an mich zu richten.

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Tags: anwalt (1) , recht (1) , ausländerrecht (1)

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